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   BVerwG, 03.03.1971 - IV B 9.71   

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BVerwG, 03.03.1971 - IV B 9.71 (https://dejure.org/1971,4298)
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BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1971 - IV B 9.71 (https://dejure.org/1971,4298)
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  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Notanwalts - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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   OVG Berlin, 08.06.1971 - IV B 9.71   

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Wird zitiert von ...

  • VG Berlin, 19.05.2014 - 1 L 69.14

    Unterlassung der Nennung des Namens in Amtshaftungsprozessen

    Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Versagung einer Aussagegenehmigung nach § 37 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (BeamtStG) handelt es sich um einen Verwaltungsakt auf dem Gebiet des Beamtenrechts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 - juris, Rdnr. 21; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1982 - 2 C 91/81 - juris, Rdnr. 32; BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1969 - VI C 138.67 - juris, Rdnr. 16; BVerwG, NJW 1964, S. 1088; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Juni 1971 - IV B 9.71 - juris; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtenversorgungsgesetz, Beamtenbesoldungsgesetz, Beamtenstatusgesetz; Bd. I [Stand: 03/2014], BBG 2009 § 67, Rdnr. 30 m.w.N.; a.A. noch: VG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 1976 - 1 A 181/76 - juris).
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